Wie schon in der Vergangenheit, haben die gesetzlichen Krankenkassen die Mitgliedsbeiträge für ihre freiwilligen Mitglieder wieder deutlich angehoben. So hat sich die Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 4.425 Euro auf 4.537,50 Euro monatlich erhöht. In der Pflegeversicherung erhöhte sich der Satz ebenfalls, und zwar um 0,5 Prozent auf 3,05 Prozent und für Kinderlose sogar auf 3,3 Prozent.
Mit über einer viertel Billion Euro haben die Rückstellungen in der privaten Krankenversicherungen einen neuen Rekordwert erreicht. Eine Summe, die die Ausgaben der privaten Krankenversicherung in den kommenden neun Jahren vollkommen decken würde.
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