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SIGNAL IDUNA bietet Studenten:

  • Studententarife ab 54 Euro im Monat
  • Jährliche Beitragsrückerstattung
  • 100% privat versichert

Private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenkasse für Studenten: Das Wichtigste zusammengefasst

Studenten müssen sich in Deutschland kranken- und pflegeversichern. Sie dürfen zu Beginn des Studiums zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen, um die Versicherungspflicht zu erfüllen.

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Darauf kommt es bei der Wahl der Versicherung an

Nach Beginn des Studiums haben Studenten drei Monate Zeit, sich für eine gesetzliche oder eine Private Krankenversicherung zu entscheiden. Fällt die Entscheidung auf die gesetzliche Krankenkasse, muss diese Wahl mindestens bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres akzeptiert werden. Ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ist so lange nicht mehr möglich. Deshalb sollte die Entscheidung mit Bedacht getroffen werden. Keine Entscheidung müssen jene Studenten treffen, die bereits vor dem Studium gesetzlich pflichtversichert waren. Darunter fallen zum Beispiel Menschen, die im Rahmen einer Berufsausbildung versichert sind. Sie müssen auch während des Studiums zwingend in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben.

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Worauf kommt es bei der Wahl der beitragsfreien Familienversicherung an?

Studenten unter 25 haben oftmals die Möglichkeit, sich bei den Eltern beitragsfrei mitversichern zu lassen. Die gesetzliche Krankenkasse erlaubt es entsprechenden Studenten, sich über diese beitragsfreie Familienversicherung zu versichern. Zum 25. Geburtstag besteht dann die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankenkasse im Studententarif oder der privaten Krankenversicherung. Wer allerdings vor Erreichen des 25. Lebensjahres einen monatlichen Verdienst von über 450 Euro aufweist, muss monatliche Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse bezahlen. Mit einem Einkommen oberhalb von 450 Euro endet die beitragsfreie Familienversicherung und beginnt die freiwillige Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenkassen.


SIGNAL IDUNA Krankenversicherung für Studenten


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Der Studententarif der gesetzlichen Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse kann im Rahmen des beitragsfreien Familientarifs nur bis zum 25. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Ab dann muss der gesetzliche versicherte Student sich eigenständig im Studententarif der gesetzlichen Krankenkasse oder in der Privaten Krankenversicherung versichern. Im Durchschnitt kosten gesetzliche Krankenkasse und Pflegeversicherung für Studenten zwischen 25 und 30 Jahren rund 70 Euro im Monat. Ab dem 30. Lebensjahr bzw. dem 14. Fachsemester steigen die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse nochmals deutlich an. In den ersten sechs Monaten haben Studenten zwar noch Anspruch auf den vergünstigten „Examenstarif“, der bei ca. 140 Euro liegt. Sollte das Studium danach nicht beendet sein, liegt der Beitrag bei mindestens 180 Euro im Monat, da die gesetzliche Krankenkasse im Falle einer freiwilligen Mitgliedschaft für Studenten keine vergünstigten Tarife anbietet.

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Die SIGNAL IDUNA Private Krankenversicherung für Studenten

Die Private Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA belohnt studentische Versicherungsnehmer mit speziellen Studententarifen. Ein privater Studententarif ist bereits ab 54 Euro monatlich erhältlich. Das Einkommen spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die Studenten können unabhängig von ihren Einnahmen die Leistungen der Versicherung nutzen und profitieren von weiteren Zusatzleistungen, die speziell auf Studenten und junge Menschen zugeschnitten sind, wie attraktive Rückerstattungen. Der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse erfolgt automatisch, wenn das Studium endet und der ehemalige Student eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, die einen Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze vorsieht. Die Pflichtgrenze liegt aktuell bei 64.350 Euro. Übersteigt der Verdienst diese Grenze, kann der Absolvent selbst entscheiden, ob er die gesetzliche oder weiterhin die Private Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA in Anspruch nehmen möchte. 

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Studenten aus dualen Studiengängen sind pflichtversichert

Sobald eine Person aus der gesetzlichen Familienkasse ausscheidet, ist sie verpflichtet, eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Die Versicherungspflicht tritt in der Regel ab dem 25. Lebensjahr ein und gilt für jede in Deutschland lebende Person. Innerhalb eines dualen Studiengangs muss der Student über eine Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verfügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Berufsausbildung mit einem eigenen Abschluss verbunden ist. Bis vor einigen Jahren hatten Studenten in praxisintegrierten, dualen Studiengängen die Möglichkeit, sich über die studentische Kranken- und Pflegeversicherung abzusichern. Seit dem Jahr 2011 sind Studenten, die mehr als 325 Euro pro Monat verdienen, zum Abschluss einer Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verpflichtet.

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